Geschäftsbedingungen und Richtlinien

Vorvertragliche Informationen

Vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hier: Informationen zum Girokonto oder Basiskonto (beides Zahlungskonten)


Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b EGBGB zu informieren.

Dies vorausgeschickt, geben wir dir zu unseren Zahlungskonten nachfolgende Informationen.


A1 Allgemeine Informationen zur Bank


Name und Anschrift der Bank

Revolut Bank UAB

Konstitucijos ave. 21B

08130 Vilnius

Republik Litauen


State Enterprise Centre of Registers (SECR) Unternehmensnummer 304580906

Zulassungscode LB002119


Zuständige Zweigniederlassung

Revolut Bank UAB, Zweigniederlassung Deutschland

FORA Linden Palais

Unter den Linden 40

10117 Berlin

Deutschland


Amtsgericht Charlottenburg: HRB 249024 B


Hauptgeschäftstätigkeit der Bank

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften.


Zuständige Aufsichtsbehörden

Die Revolut Bank UAB ist von der Bank of Lithuania und der Europäischen Zentralbank als Kreditinstitut zugelassen und wird von diesen reguliert. Die Bank of Lithuania ist die Zentralbank und Finanzaufsichtsbehörde der Republik Litauen. Ihre Adresse lautet Gedimino ave. 6, 01103 Vilnius, Republik Litauen.


Die Revolut Bank UAB wird auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 2428, 60439 Frankfurt am Main, www.bafin.de) beaufsichtigt, soweit die Revolut Bank UAB Dienstleistungen über die Zweigniederlassung in Deutschland erbringt.


A2 Allgemeine Informationen zum Vertrag


Vertragssprache

Die Vertragsbedingungen und diese Vorabinformation werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Auf deinen Wunsch hin können die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, wobei es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeitsübersetzung handelt und die deutsche Fassung die rechtsverbindliche ist. Die Kommunikationssprache während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch, es sei denn, wir vereinbaren mit dir individuell eine andere Sprache.

Auf deinen Wunsch, übermitteln wir dir jederzeit die Vertragsbedingungen und diese vorvertraglichen Informationen.


Rechtsordnung und Gerichtsstand

Für die Aufnahme der Geschäftsbeziehungen vor Abschluss eines Vertrages, für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dir und uns gilt deutsches Recht.

Klagen können nur vor den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland (oder vor den Gerichten eines EU-Mitgliedstaates, in dem du als Kunde ein gesetzliches Klagerecht hast) erhoben werden.


Außergerichtliche Streitschlichtung

Zuständig für Streitigkeiten, die die in § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) genannten Dienstleistungen betreffen:


Deutsche Bundesbank

-Schlichtungsstelle-

Wilhelm-Epstein-Straße 14

60431 Frankfurt am Main

Deutschland


Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main


Telefon: +49 (0)69 9566-33232

E-Mail: [email protected]

Internet: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle (nur in deutscher Sprache)



Zuständig für Streitigkeiten, die die in § 14 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 UKlaG genannten Dienstleistungen betreffen:


Schlichtungsstelle bei der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Referat ZR 4

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Deutschland


Telefon: +49 (0) 228 / 4108-0

Fax: +49 (0) 228 / 4108-62299

E-Mail: [email protected]

Internet: https://www.bafin.de/EN/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/StreitschlichtungBaFin/StreitschlichtungBaFin_node_en.html


Europäische Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine europäische Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet. Die OS-Plattform kann von Verbrauchern für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden, die sich aus Online-Verträgen mit einem in der EU ansässigen Unternehmen ergeben.


Hinweis zur Einlagensicherung

Das Geld im Revolut-Konto wird durch die litauische Einlagensicherung geschützt, die von der staatlichen Einlagen- und Investitionsversicherung (VĮ „Indėlių ir investicijų draudimas“) in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Gesetzes der Republik Litauen über die Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger, welche hier eingesehen werden können, verwaltet wird.


Zustandekommen des Vertrages

Ein Revolut Konto kann in der Revolut App eröffnet werden. Ein Basiskonto kann über die Revolut Website und anschließend in der Revolut App eröffnet werden. Dafür musst du deine personenbezogenen Daten angeben, die AGB akzeptieren und ein Passwort erstellen. Anschließend kannst du deine Identität mittels einer der angebotenen Methoden in der Revolut App bestätigen. Wir eröffnen das Revolut Konto nur nach erfolgreicher Identitätsprüfung.


Technische Anforderungen

Um die Sicherheit deines Kontos zu gewährleisten, lade die neueste Software für dein Mobilgerät und die neueste Version der Revolut App herunter, sobald diese verfügbar sind.

Um alle Funktionen der Revolut App nutzen zu können, musst du mit dem Internet verbunden sein.


B1 Informationen zum Kontovertrag

Wesentliche Leistungsmerkmale (abhängig vom jeweiligen Kontopaket)

Wir richten für dich ein Zahlungskonto (Revolut Standard-Konto) ein, schreiben eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickeln von dir veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften) zu Lasten dieses Kontos ab, soweit das Konto über ausreichend Guthaben verfügt.

Im Einzelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Girokonto- und Basiskontovertrag erfasst:

  • Kontoführung
  • Bargeldauszahlungen am Geldausgabeautomaten
  • Überweisungen
  • Daueraufträge
  • Lastschriftabwicklung
  • Abwicklung von Kartenumsätzen, die mit den ausgegebenen Revolut Zahlungskarten veranlasst wurden


Preise

Für die Verwahrung von Einlagen auf dem Revolut Konto (Standard & Basiskonto) erheben wir kein Entgelt. Du kannst dein Konto kostenfrei aufladen, kostenfrei Geld an nationale und EUR-Konten im SEPA-Raum überweisen und im begrenzten Umfang kostenfrei (danach kostenpflichtig) Geld abheben.

Du hast die Möglichkeit ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen, um weitere Funktionen und Services in Anspruch zu nehmen. Details zu den einzelnen Abonnements ergeben sich aus den Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Abonnements (Paid Plans).

Die Preise für unsere Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Gebührenverzeichnis auf unsere Gebührenübersicht.


Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

Möglicherweise bist du für die Zahlung von Steuern oder Kosten verantwortlich, die wir nicht selbst von dir einziehen müssen und die für Zahlungen anfallen, welche du über dein Revolut Konto sendest oder erhältst. Dies gilt insbesondere, wenn du im Ausland steuerpflichtig bist. Bei Fragen solltest du dich an die für dich zuständige Steuerbehörde bzw. deinen steuerlichen Berater wenden.


Kommunikation und zusätzliche Telekommunikationskosten

Normalerweise kommunizieren wir über die Revolut App mit dir. Ggf. kommunizieren wir auch per SMS, Telefonanruf oder E-Mail mit dir. Wir erheben keine Kosten für diese Kommunikation mit dir.


Leistungsvorbehalt

Keiner.


Zahlung und Erfüllung des Vertrages

1. Beginn der Ausführung des Kontovertrages

Durch die elektronische Abgabe deiner Zustimmung zu den AGB stimmst du ausdrücklich zu, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen beginnen.


2. Zahlung der Entgelte durch dich

Die anfallenden Entgelte werden unmittelbar auf dem Zahlungskonto belastet.


3. Kontoführung

Wir erfüllen unsere Verpflichtungen aus dem Kontovertrag durch Buchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträgen, Bargeldauszahlungen, Bankentgelten) auf dem Zahlungskonto. Alle von uns vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet.


4. Zahlungseingänge

Zahlungseingänge schreiben wir dem Revolut Konto gut.


5. Bargeldauszahlung

Wir erfüllen eine Auszahlungsverpflichtung durch Bargeldauszahlung an Geldausgabeautomaten.


6. Überweisung

Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt.


7. Revolut Karte (Debitkarte)

Von dir veranlasste Kartenzahlungen erfüllen wir durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung.


Vertragliche Kündigungsregeln

Es gelten die in Abschnitt 6 und 24 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden für dich und uns festgelegten Kündigungsregeln.


Weitere Merkmale

Das Girokonto oder Basiskonto kann auf Antrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.


Mindestlaufzeit des Vertrages

Keine.


Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden“ der Bank beschrieben. Daneben gelten insbesondere die nachstehenden Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthalten:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gemeinschaftskonten
  • Geschäftsbedingungen für kostenpflichtiges Abo
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Revolut Pro
  • Basiskonto-Bedingungen


Die oben genannten Bedingungen sind auf Deutsch und als Gefälligkeitsübersetzung auf Englisch verfügbar.


C Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht


Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.


Der Widerruf ist zu richten an:

Revolut Bank UAB, Zweigniederlassung Deutschland

FORA Linden Palais

Unter den Linden 40

10117 Berlin

Deutschland


E-Mail: [email protected]


Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen


Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

Allgemeine Informationen

1. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

2. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Zahlungsdienstleister der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;

3. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;

4. gegebenenfalls anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche Steuern oder Kosten, die nicht über den Zahlungsdienstleister abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;

Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten:

5. zum Zahlungsdienstleister

a. den Namen und die ladungsfähige Anschrift seiner Hauptverwaltung sowie alle anderen Anschriften einschließlich E-Mail-Adresse, die für die Kommunikation mit dem Zahlungsdienstleister von Belang sind;

b. den Namen und die ladungsfähige Anschrift seines Agenten oder seiner Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem der Zahlungsdienst angeboten wird;

c. die für den Zahlungsdienstleister zuständigen Aufsichtsbehörden und das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführte Register oder jedes andere relevante öffentliche Register, in das der Zahlungsdienstleister als zugelassen eingetragen ist, sowie seine Registernummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung

6. zur Nutzung des Zahlungsdienstes

a. eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des zu erbringenden Zahlungsdienstes;

b. Informationen oder Kundenkennungen, die für die ordnungsgemäße Auslösung oder Ausführung eines Zahlungsauftrags erforderlich sind;

c. die Art und Weise der Zustimmung zur Auslösung eines Zahlungsauftrags oder zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs und des Widerrufs eines Zahlungsauftrags (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 675j und 675p des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

d. den Zeitpunkt, ab dem ein Zahlungsauftrag als zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

e. einen vom Zahlungsdienstleister festgelegten Zeitpunkt nahe am Ende eines Geschäftstags, bei dessen Ablauf ein nach diesem Zeitpunkt zugegangener Zahlungsauftrag des Verbrauchers als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

f. die maximale Ausführungsfrist für die zu erbringenden Zahlungsdienste;

g. einen Hinweis auf die Möglichkeit, Betragsobergrenzen für die Nutzung eines Zahlungsinstruments (wie beispielsweise eine Zahlungskarte) zu vereinbaren (zugrunde liegende Vorschrift: § 675k Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

7. zu Entgelten, Zinsen und Wechselkursen

a. alle Entgelte, die der Verbraucher an den Zahlungsdienstleister zu entrichten hat, einschließlich derjenigen, die sich danach richten, wie und wie oft über die geforderten Informationen zu unterrichten ist;

b. eine Aufschlüsselung dieser Entgelte;

c. die zugrunde gelegten Zinssätze und Wechselkurse oder, bei Anwendung von Referenzzinssätzen und -wechselkursen, die Methode für die Berechnung der tatsächlichen Zinsen sowie den maßgeblichen Stichtag und den Index oder die Grundlage für die Bestimmung des Referenzzinssatzes oder -wechselkurses;

d. das unmittelbare Wirksamwerden von Änderungen des Referenzzinssatzes oder -wechselkurses, die auf den vereinbarten Referenzzinssätzen oder -wechselkursen beruhen, ohne vorherige Benachrichtigung des Verbrauchers (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

8. zur Kommunikation

a. die Kommunikationsmittel, deren Nutzung für die Informationsübermittlung und Anzeigepflichten vereinbart wird, einschließlich der technischen Anforderungen an die Ausstattung und die Software des Verbrauchers;

b. Angaben dazu, wie und wie oft die vom Zahlungsdienstleister vor und während des Vertragsverhältnisses, vor der Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie bei einzelnen Zahlungsvorgängen zu erteilenden Informationen mitzuteilen oder zugänglich zu machen sind;

c. die Sprache oder die Sprachen, in der oder in denen der Vertrag zu schließen ist und in der oder in denen die Kommunikation für die Dauer des Vertragsverhältnisses erfolgen soll;

d. einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in dieser Widerrufsbelehrung genannten vorvertraglichen Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu verlangen;

9. zu den Schutz- und Abhilfemaßnahmen

a. eine Beschreibung, wie der Verbraucher ein Zahlungsinstrument sicher aufbewahrt und wie er seine Pflicht gegenüber dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle erfüllt, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675l Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b. eine Beschreibung des sicheren Verfahrens zur Unterrichtung des Verbrauchers durch den Zahlungsdienstleister im Fall vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei Sicherheitsrisiken;

c. die Bedingungen, unter denen sich der Zahlungsdienstleister das Recht vorbehält, ein Zahlungsinstrument des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu sperren (zugrunde liegende Vorschrift: § 675k Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

d. Informationen zur Haftung des Verbrauchers bei Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen oder sonstiger missbräuchlicher Verwendung des Zahlungsinstruments einschließlich Angaben zum Höchstbetrag (zugrunde liegende Vorschrift: § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

e. Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

f. Angaben dazu, wie und innerhalb welcher Frist der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzeigen muss (zugrunde liegende Vorschrift: § 676b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

g. Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Auslösung oder Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie Informationen über dessen Verpflichtung, auf Verlangen Nachforschungen über den nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang anzustellen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675y des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

h. die Bedingungen für den Erstattungsanspruch des Verbrauchers bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang (beispielsweise bei SEPA-Lastschriften) (zugrunde liegende Vorschrift: § 675x des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

10. zu Änderungen der Bedingungen und Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags

a. die Vereinbarung, dass die Zustimmung des Verbrauchers zu einer Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt gilt, wenn der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt angezeigt hat, zu dem die geänderten Vertragsbedingungen in Kraft treten sollen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b. die Laufzeit des Zahlungsdiensterahmenvertrags;

c. einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen;

d. gegebenenfalls einen Hinweis auf folgende kündigungsrelevante Vereinbarungen:

aa) die Vereinbarung einer Kündigungsfrist für das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen, die einen Monat nicht überschreiten darf (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

bb) die Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Zahlungsdienstleisters unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Monaten, die voraussetzt, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),

cc) das Recht zur fristlosen Kündigung des Verbrauchers vor dem Wirksamwerden einer vom Zahlungsdienstleister vorgeschlagenen Änderung des Vertrags, wenn die Zustimmung des Verbrauchers zur Änderung nach einer Vereinbarung im Vertrag ohne ausdrückliche Ablehnung als erteilt gälte, sofern der Zahlungsdienstleister den Verbraucher auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Kündigungsrecht hingewiesen hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

11. die Vertragsklauseln über das auf den Zahlungsdiensterahmenvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;

12. einen Hinweis auf die dem Verbraucher offenstehenden Beschwerdeverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße des Zahlungsdienstleisters gegen dessen Verpflichtungen (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 60 bis 62 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) sowie auf Verbrauchern offenstehende außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (zugrunde liegende Vorschrift: § 14 des Unterlassungsklagengesetzes).


Abschnitt 3

Widerrufsfolgen


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, so können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.

Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


Besondere Hinweise

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Dienstleistung zum Gegenstand hat, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wurde.


Ende der Widerrufsbelehrung


Gültigkeitsdauer dieser Informationen

Diese Informationen (Stand: 05/2024) sind bis auf Weiteres gültig.