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Informationen zur Einlagensicherung

1. Wichtige Informationen zur Einlagensicherung


Einzahlungen bei der Revolut Bank UAB

sind über die Öffentliche Einrichtung Einlagen- und Investitionsversicherung versichert.

Die Versicherungsschutzgrenze

beträgt bis zu 100.000 EUR für einen einzelnen Einleger für alle bei der Revolut Bank UAB aufbewahrten Einzahlungen*.

Falls du mehrere Einlagen bei der Revolut Bank UAB besitzt,

werden alle deine Einlagen bei der Revolut Bank UAB aggregiert und die Versicherungsschutzgrenze von 100.000 EUR gilt für den Gesamtbetrag deiner Einlagen*.

Falls du ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen besitzt,

gilt das Limit von 100.000 EUR für jeden Einleger einzeln**.

Die maximale Frist für die Auszahlung einer Entschädigung aus der Einlagensicherung für den Fall, dass Revolut Bank UAB ihren Verpflichtungen nicht nachkommt,

beträgt 10 Werktage***.

Die Währung für Entschädigungszahlungen der Einlagensicherung:

Euro.

Kontaktdaten:

(Adresse der Öffentliche Einrichtung Einlagen- und Investitionsversicherung: Algirdo str. 31, LT-03219 Vilnius, Telefon: +370 5 213 5657 Fax: +370 5 213 5546, E-Mail: idf@idf.lt)

Weitere Einzelheiten unter:

www.iidraudimas.lt


Hinweise:

* Wenn eine Einzahlung infolge einer Unfähigkeit der Revolut Bank UAB zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen nicht zurückgezahlt wird, bezahlt die Versicherungsgesellschaft die Entschädigung aus der Einlagensicherung für Einlagen an die Einleger. Der Höchstbetrag der Versicherungssumme für Einzahlungen bei der Revolut Bank UAB für einen einzelnen Einzahlenden beträgt 100.000 EUR. Der Betrag der Einlagenversicherungssumme wird durch die Zusammenfassung aller bei der Revolut Bank UAB gehaltenen Einzahlungen bestimmt. Wenn zum Beispiel ein Einleger ein Sparkonto mit einem Kontostand von 90.000 EUR und ein Girokonto mit einem Kontostand von 20.000 EUR besitzt, beträgt die Entschädigung, die von der Versicherung an diesen Einleger gezahlt wird, nur 100.000 EUR. In manchen Spezialfällen (Mittel aus dem Verkauf von Wohnimmobilien im Besitz eines Einlegers, die nicht mehr als 6 Monate vor dem Auftreten des Einlagenversicherungsereignisses auf das Konto des Einlegers überwiesen wurden; von einem Einleger als Vermächtnisnehmer oder Rechtsnachfolger geerbte Mittel; Geld, das ein Einleger als Begünstigter im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags oder eines anderen ähnlichen Vertrags im Todesfall erhalten hat; Geld, das ein Einleger als Entschädigung oder Leistung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen aufgrund des Todes einer anderen Person bei der Erfüllung ihrer beruflichen oder offiziellen Pflichten erhalten hat; Leistungen oder Entschädigungen für Schäden, die durch Gewalttaten verursacht wurden) beläuft sich der Einlagenschutz auf mehr als 100.000 EUR. Weitere Einzelheiten erhältst du unter www.iidraudimas.lt.

** Wenn du ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Person(en) führst, gilt die Versicherungsschutzgrenze von 100.000 EUR für jeden gemeinsamen Inhaber der Einlagen.

*** Entschädigungszahlungen der Einlagensicherung. Die für das Einlagensicherungsprogramm verantwortliche Institution ist die Versicherungsgesellschaft (Öffentliche Einrichtung Einlagen- und Investitionsversicherung, Adresse: Algirdo str. 31, LT-03219 Vilnius, Tel.: +370 5 213 5657, Fax: +370 5 213 5546, E-Mail: idf@idf.lt), Website: www.iidraudimas.lt. Diese wird dir innerhalb der folgenden Fristen eine Entschädigung für deine Einlagen (bis zu 100.000 EUR) auszahlen:

  • 10 Werktage ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023;
  • 7 Werktage ab dem 1. Januar 2024.

Wenn, beginnend ab dem 16. Mai 2016, bis zum 31. Dezember 2023 Entschädigungen aus der Einlagensicherung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach dem Tag des Auftretens eines Einlagenversicherungsereignisses ausgezahlt werden, wird einem Einleger auf Antrag hin innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt eines entsprechenden Antrags ein Teil der Einlagensicherungsentschädigung ausgezahlt, der dem Mindestmonatslohn entspricht, jedoch die Summe der gesamten Einlagen des Einlegers, die Anspruch auf eine Versicherung begründen, nicht überschreiten darf (Vorschussentschädigung aus der Einlagensicherung).

Wenn innerhalb dieser Zeiträume keine Versicherungsentschädigung an dich ausgezahlt wurde, solltest du die Versicherungsgesellschaft kontaktieren. Weitere Einzelheiten erhältst du auf der folgenden Website: www.iidraudimas.lt.


2. Andere relevante Informationen

Wann sind Einlagen versichert?

Grundsätzlich sind fast alle Einlagen von privaten Einlegern und geschäftlichen Einlegern durch die Versicherungsgesellschaft.

Ausnahmen für bestimmte Einlagen sind auf der Website der Versicherungsgesellschaft: www.iidraudimas.lt. Du findest sie auch weiter unten in diesem Dokument. Revolut Bank UAB wird dich auf deinen Wunsch auch darüber informieren, ob ein Produkt durch die Versicherung geschützt ist oder nicht. Wenn Einlagen versichert sind, wird Revolut Bank UAB dies in deinem Kontoauszug bestätigen, während sie dich gleichzeitig auf diese Einlegerinformationen verweist.


3. Fälle, in denen Einlagen nicht versichert sind und in denen Einschränkungen für die Einlagensicherung gelten

Einlagen, die nicht durch die Versicherung geschützt sind:

  1. Einlagen, die von anderen Kreditinstituten in ihrem eigenen Namen und auf ihre eigene Rechnung getätigt wurden; die eigenen Gelder der Revolut Bank UAB;
  2. Einlagen, in Bezug auf die eine strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit Geldwäsche verhängt wurde;
  3. Einlagen von Finanzinstituten;
  4. Einlagen von Verwaltungsgesellschaften;
  5. Einlagen von Finanzmaklerfirmen;
  6. Einlagen, deren Eigentümer nicht ordnungsgemäß identifiziert wurden (Einlagen in anonymen und codierten Konten);
  7. Einlagen von Versicherungsgesellschaften und Rückversicherungsgesellschaften, die nach dem Versicherungsgesetz der Republik Litauen tätig sind;
  8. Einlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen;
  9. Einlagen der Rentenkassen;
  10. Einlagen von staatlichen und kommunalen Institutionen, wie im Gesetz der Republik Litauen über den öffentlichen Dienst definiert, mit Ausnahme von Geldern anderer Personen, die auf Einlagenkonten solcher Institutionen und Einrichtungen geführt werden;
  11. Einlagen der Bank of Lithuania;
  12. Schuldverschreibungen, die vom Teilnehmer des Versicherungseinlagensystems selbst ausgegeben wurden, und seine Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit seinen Annahmen und Schuldscheinen;
  13. elektronisches Geld und Geld, das von einer Institution für elektronisches Geld von Inhabern elektronischer Gelder im Austausch gegen elektronisches Geld erhalten wurde.


Welche Einschränkungen gelten für die Zahlung von Entschädigungen aus der Einlagensicherung?

Entschädigungen aus der Einlagensicherung werden nicht bezahlt:

  1. im Falle von Einlagen, Mitteln, Geldern, Wertpapieren und Verbindlichkeiten, die nicht durch die Versicherung geschützt sind (wie oben erläutert);
  2. an Einleger für ihre Einlagen auf einem Konto, auf dem in den 24 Monaten vor dem Tag des Versicherungsereignisses keine Vorgänge im Zusammenhang mit der Einlage durchgeführt wurden, wenn gleichzeitig der Betrag der Einlage niedriger als 10 Euro ist.
  3. einleger oder andere Personen, die Anspruch auf eine Entschädigungszahlung der Einlagensicherung haben und die wegen Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit unrechtmäßig erworbenen und als Einlagen verwahrten Geldern verurteilt wurden.


Wann kann die Zahlung der Versicherungsentschädigung verzögert werden?

In Fällen, die im Gesetz über die Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger der Republik Litauen beschrieben sind (weitere Informationen findest du unter www.iidraudimas.lt), können Zahlungen von Versicherungsentschädigungen verzögert werden, zum Beispiel, wenn nicht genug Daten vorliegen, um das Recht auf die Entschädigung aus der Einlagensicherung zu begründen, oder wenn ein Rechtsstreit über die Einlage geführt wird oder wenn das Recht der Einleger, über die Einlagen zu verfügen, begrenzt ist.


Kontaktdaten:

(Adresse der Öffentliche Einrichtung Einlagen- und Investitionsversicherung: Algirdo str. 31, LT-03219 Vilnius, Telefon: +370 5 213 5657 Fax: +370 5 213 5546, E-Mail: idf@idf.lt)

Weitere Einzelheiten unter:

www.iidraudimas.lt