Nachhaltigkeitsbezogene Informationen der Revolut Securities Europe UAB

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (Rechtspersönlichkeitsebene)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (Rechtspersönlichkeitsebene)


Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“, „SFDR“)


Bitte beachten Sie, dass die unten angegebenen Informationen gemäß geltendem Recht offengelegt werden müssen und kein Werbematerial darstellen.


Bei Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen der übersetzten Version dieser nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen auf Ebene der Rechtspersönlichkeit und der englischen Originalversion gilt die Originalversion. Die Übersetzung dient nur als Referenz.


Gültig ab 29. Januar 2024.

Zuletzt aktualisiert am 29. Oktober 2024.


Hintergrund

Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, ergänzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022, zielt darauf ab, die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Anlageprodukte zu verbessern, indem Finanzmarktteilnehmer, einschließlich Anlageunternehmen, die die Dienstleistung des Portfoliomanagements anbieten, zur Offenlegung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Informationen verpflichtet werden. Revolut Securities Europe UAB, vertreten in der Schweiz durch Revolut (Switzerland) AG, („RSEUAB“, „uns“, „wir“, „unser“) ist ein in Litauen ansässiges Anlageunternehmen, das von der Bank of Lithuania zugelassen ist und von dieser reguliert wird. RSEUAB nutzt neben anderen Anlagedienstleistungen eine automatisierte digitale Lösung Robo-Advisor, um seinen Kunden im EWR und in der Schweiz diskretionäre Portfoliomanagement-Dienstleistungen anzubieten. In diesen Offenlegungen wird der Ansatz von RSEUAB dargelegt, die Einhaltung der geltenden Offenlegungspflichten auf Rechtspersönlichkeitsebene des SFDR sicherzustellen.


Weitere Informationen zu umweltbezogenen, sozialen und Governance-bezogenen Konzepten („ESG“) finden Sie in der Erläuterung der Nachhaltigkeitsvoreinstellungen und den zugehörigen häufig gestellten Fragen.


Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungsrichtlinie (Artikel 5 der SFDR)

Nachhaltigkeitsrisiko“ bezieht sich auf ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten zu einer tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkung auf den Wert einer Anlage führen würde.


Bei RSEUAB haben wir uns zu einem verantwortungsvollen Risikomanagement verpflichtet, wozu auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik gehört, um eine solide Entscheidungsfindung und ein effektives Risikomanagement zu fördern.


Unser Vergütungsrahmen zielt darauf ab, positives Verhalten und verantwortungsbewusstes Risikomanagement anzuerkennen. Unsere unternehmensweiten Werte, Richtlinien und regelmäßigen Pflichtschulungen fördern die Berücksichtigung von Umwelt- und sozialen Auswirkungen bei alltäglichen Geschäftsentscheidungen.


Die Berücksichtigung der ESG-Auswirkungen ist ein indirekter Bestandteil der leistungsbasierten Festlegung der variablen Vergütung bei RSEUAB. Die Einhaltung der Prinzipien der ESG-Richtlinie der Revolut Group und der Abschluss des obligatorischen ESG-E-Learnings sind erforderlich. Die Nichteinhaltung der Schulungsverpflichtungen kann zu formellen Disziplinarmaßnahmen und potenziell negativen Auswirkungen auf den Bonus führen. Proaktive und innovative Beiträge zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken können sich positiv auf die Leistungsbeurteilung und die Bonusberechtigung von Mitarbeitern auswirken.


Beachten Sie, dass dieser Abschnitt regelmäßig aktualisiert werden kann. Er dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die vollständige Zusammenfassung unserer Vergütungsrichtlinien.


Bei Widersprüchen zwischen diesem Abschnitt, der Vergütungsrichtlinie oder Vereinbarungen zwischen der RSEUAB und ihren Kunden haben die letztgenannten Dokumente Vorrang. Diese Offenlegung stellt keine Rechtsberatung dar und RSEUAB übernimmt keine Haftung für Handlungen, die im Vertrauen auf diese Informationen vorgenommen oder unterlassen werden.


Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 der SFDR)

Nachhaltigkeitsfaktoren“ werden definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerfragen, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Bestechungsbekämpfung. „Wichtigste nachteilige Auswirkungen“ (Principal Adverse Impacts, „PAI“) umfassen alle nachteiligen Auswirkungen, die eine Anlage auf diese Nachhaltigkeitsfaktoren haben kann. Daher bestehen PAI-Indikatoren aus Kennzahlen, die die mit bestimmten Anlagen verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken veranschaulichen sollen.


Zum jetzigen Zeitpunkt berücksichtigt RSEUAB keine wesentlichen negativen Auswirkungen seiner Anlagen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.


Die Komplexität im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Erhebung von PAI-Daten trägt dazu bei, dass PAI-Faktoren bei der Nachhaltigkeit nicht berücksichtigt werden. PAIs verlangen für ihre Berechnung oft eine beträchtliche Menge an Daten, und die verfügbaren Daten können je nach Quelle unterschiedlich zuverlässig sein.


Derzeit berücksichtigen die verfügbaren Robo-Advisor-Portfolios keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Entscheidung, Indikatoren zu berücksichtigen – insbesondere Emissionen in Gewässer, Energieverbrauch, Aktivitäten mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, gefährliche Abfälle sowie soziale und beschäftigungspolitische Angelegenheiten wie das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle – unterliegt einer fortlaufenden Überprüfung und wird jährlich formell neu bewertet.


Transparenz der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 der SFDR)

Nachhaltigkeitsrisiko“ bezieht sich auf ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das bzw. die, wenn es/sie eintritt, eine negative wesentliche Auswirkung auf den Wert einer Anlage haben würde. Zum jetzigen Zeitpunkt führt die RSEUAB eine Wesentlichkeitsanalyse der Nachhaltigkeitsrisiken durch und hat diese noch nicht in ihren Entscheidungsprozess für Anlagen auf Ebene der Rechtspersönlichkeit integriert.


Wir betrachten die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageentscheidungsprozess als einen wesentlichen nächsten Schritt in der weiteren Entwicklung unserer Dienstleistungen im Portfoliomanagement. Die aktuelle Herausforderung besteht in der unterschiedlichen Qualität und Inkonsistenz von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten, die auf sich weiterentwickelnde Standards für die Unternehmensberichterstattung und die unterschiedlichen Methoden der verschiedenen ESG-Datenanbieter zurückzuführen sind. Als kleines Anlageunternehmen ist RSEUAB auf die Unterstützung externer ESG-Research- und Ratinganbieter angewiesen. Wir betrachten die Integration von Lieferantendaten in firmeneigene Analysesysteme als unerlässlich, um tiefere Einblicke in die ESG-Kennzahlen zu gewinnen, die für die erfolgreiche Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozess bei Anlagen erforderlich sind.


Derzeit hat RSEUAB noch kein internes Rahmenwerk zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken entwickelt, um ESG-integrierte Anlagen anzubieten, die individuell auf die Nachhaltigkeitsziele jedes einzelnen Kunden zugeschnitten sind. Wir wollen jedoch die Möglichkeit weiter prüfen, unser aktuelles Angebot zu erweitern, indem wir robustere Nachhaltigkeitsaspekte in unsere Due-Diligence- und Modellportfolio-Aufbauprozesse einbeziehen.