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Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung

Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung


Diese Version der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung gilt ab dem 12. Februar 2025. Wenn Sie die früheren Versionen sehen möchten, die bis zum 12. Februar 2025 galten, klicken Sie bitte hier.


Für Einwohner Deutschlands sind die bis zum 19. Dezember 2024 geltenden Fassungen hier verfügbar. Für Einwohner Liechtensteins sind die bis zum 20. Januar 2025 geltenden Fassungen hier verfügbar.


Im Falle von Inkonsistenzen oder Konflikten zwischen der übersetzten Version dieser Richtlinie für Orderabwicklung und bestmögliche Ausführung und der Originalversion in englischer Sprache gilt die Originalversion. Die Übersetzung dient nur als Referenz.


Zusammenfassung der Richtlinie für Orderabwicklung und bestmögliche Ausführung

In dieser Zusammenfassung der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Zusammenfassung“) wird erläutert, wie Revolut Securities Europe UAB, in der Schweiz vertreten durch Revolut (Schweiz) AG, („wir“, „uns“, „unsere“ oder „Revolut Securities“) Kundenaufträge („Sie“ oder „Ihre“) handhabt, um die Anforderungen an die bestmögliche Ausführung gemäß dem Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente der Republik Litauen (das „LMFI“) zu erfüllen, das die Bestimmungen der Richtlinie 2014/65/Finanzinstrumente umgesetzt hat. Lesen Sie unten unsere Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Richtlinie“).


1. Anwendungsbereich und Zweck

1.1. In dieser Zusammenfassung wird der allgemeine Ansatz für die Abwicklung von Orders erläutert, um konsistent die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen, wenn wir die Wertpapierdienstleistung „Ausführung von Orders im Auftrag von Kunden“ erbringen. Lesen Sie diese Zusammenfassung sorgfältig durch. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie.


1.2. Wir behandeln Sie als „Privatkunde“, wie im LMFI definiert. Es gibt also keine auf die Kundenkategorie bezugnehmenden Ausnahmen bei der Anwendung unserer Standards für die bestmögliche Ausführung, wie in dieser Zusammenfassung und der Richtlinie beschrieben.


1.3. Die LMFI-Definition für Privatkunden bezieht sich sowohl auf natürliche Personen („Einzelpersonen“) als auch auf juristische Personen („Unternehmen“). Die Informationen in dieser Zusammenfassung und der Richtlinie gelten sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen, mit Ausnahme des Anhangs zur Ausführungsrichtlinie für Barmittel, der nur für Einzelpersonen relevant ist.


1.4. Weitere Informationen zu Ihrer Klassifizierung als Privatkunde finden Sie in unserem Dokument „Beschreibung der Dienstleistungen, Finanzinstrumente und Risiken („Risikobeschreibung“)“, das hier verfügbar ist.


2. Bestmögliche Ausführung

2.1. Wenn wir Ihre Orders an einen Drittmakler („Makler“) weiterleiten, führt dieser die Orders selbst aus oder gibt sie an einen anderen Makler zur Ausführung. Alle Orders, die wir erhalten, werden zeitnah und fair übermittelt, und jede Übertragung zeigt an, dass es sich um eine Übertragung einer von Ihnen erhaltenen Order handelt.


2.2. Der Makler ist für die Ausführung der übermittelten Order verantwortlich und verpflichtet, diese zu den günstigsten Bedingungen und gemäß seiner jeweiligen Richtlinie zur bestmöglichen Ausführung auszuführen. Wenn der Makler keine Richtlinie zur bestmöglichen Ausführung hat oder seine Standards die Anforderungen des LMFI nicht erfüllen, setzen wir unsere Standards für bestmögliche Ausführung durch rechtliche Vereinbarungen mit dem Makler, unter Berücksichtigung Ihres besten Interesses durch.


2.4. Wir ergreifen alle ausreichenden Maßnahmen, um sowohl bei der Übermittlung Ihrer Orders an die Makler als auch bei der Ausführung der Orders in Ihrem Namen das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir haben zahlreiche Vereinbarungen mit den Maklern getroffen, die es uns ermöglichen, die Qualität der von den ausgewählten Maklern erbrachten Ausführungsleistungen zu überwachen, zu beobachten und zu überprüfen.


3. Ausführungsfaktoren

3.1. Gemäß den Vereinbarungen, die wir mit unseren Maklern geschlossen haben, berücksichtigen sie bei der Ausführung von Orders folgende Faktoren:

  • Preis – der faire Preis, zu dem die Anlage in einem Finanzinstrument ausgeführt wird
  • Kosten – alle Kosten im Zusammenhang mit der Order oder der Transaktion, einschließlich impliziter Kosten, wie z. B. mögliche Auswirkungen auf den Markt, explizite externe Kosten einschließlich Austausch- oder Clearinggebühren und explizite interne Kosten
  • Geschwindigkeit der Ausführung – die Zeit, die für die Ausführung der Order oder der Transaktion benötigt wird
  • Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung – die Wahrscheinlichkeit, dass der Makler in der Lage ist, die Order oder die Transaktion abzuschließen
  • Größe der Order – die Größe der ausgeführten Order oder der Transaktion, wobei zu berücksichtigen ist, wie sich dies auf den Preis der Ausführung auswirkt (normalerweise nur für große Transaktionen relevant) und
  • Alle anderen für die Ausführung der Order oder der Transaktion relevanten Erwägungen (z. B. Auswirkungen auf den Markt) – wie sich die besonderen Merkmale der Order oder der Transaktion auf die bestmögliche Ausführung auswirken können


3.2. Wir gehen davon aus, dass Ihr Hauptanliegen darin besteht, den bestmöglichen Gesamtpreis (Preis des Finanzinstruments und alle damit verbundenen Ausführungskosten) zu erzielen. Daher geben wir den Preis- und Kostenfaktoren relative Priorität vor anderen Faktoren. Da Finanzinstrumente jedoch in der Regel Preisschwankungen unterliegen, haben wir auch Makler ausgewählt, die Ihre Orders wahrscheinlich umgehend ausführen.


3.3. Wenn Sie spezielle Anweisungen in Bezug auf Ihre Orders geben, z. B. in Bezug auf den Preis, hat Ihre Anweisung Vorrang vor unserer Richtlinie und unterliegt nicht dieser Richtlinie.


4. Auswahl des Ausführungsplatzes pro Handel

4.1. Es liegt im Ermessen des Maklers, den Ausführungsplatz für übertragene Orders zu wählen, sofern das Ergebnis die in dieser Zusammenfassung und Richtlinie festgelegten Standards und Anforderungen erfüllt. Im Hinblick auf das bestmögliche Ergebnis könnte der Makler die Geschäfte an Handelsplätzen (Börsen, multilaterale Handelssysteme oder organisierte Handelssysteme, im Folgenden „Handelsplätze“) und mit anderen Liquiditätsanbietern ausführen.


4.2. Es ist möglich, dass der Makler in einigen Fällen als Ausführungsplatz für die übermittelten Orders dient.


4.3. Wir verpflichten uns, die Ergebnisse der Ausführungsqualität, die von unseren ausgewählten Maklern erzielt wurden, regelmäßig zu überwachen und zu überprüfen, indem wir die Ausführungsdetails mit den Marktbedingungen vergleichen, und zwar aus der Perspektive der oben genannten Ausführungsfaktoren. Wir behalten uns das Recht vor, Broker, die unsere Anforderungen an die bestmögliche Ausführung nicht erfüllen, auszuschließen und ausgewählte Broker aufzufordern, den Handel an Ausführungsplätzen einzustellen, die unserer Meinung nach durchgehend unterdurchschnittlich abschneiden.


4.4. Der Makler kann die übermittelten Orders auch außerhalb eines Handelsplatzes, der als OTC-Handel (außerbörslich, „OTC“) bezeichnet wird, oder über einen Intermediär ausführen. Ihre Orders können in Bezug auf gelistete und nicht gelistete (oder nicht mehr gelistete) Finanzinstrumente im OTC-Modus ausgeführt werden. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, Ihre Orders OTC auszuführen. Der Makler ist die Gegenpartei (Principal) aller OTC-Transaktionen, die über sein Eigenkapital ausgeführt werden. Mit Ausnahme von Orders mit Ihren spezifischen Anweisungen sind wir verpflichtet, bei der Übermittlung Ihrer Orders, die im OTC-Modus ausgeführt werden, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.


Bei der Übermittlung von Orders in Bezug auf außerbörslich gehandelte Finanzinstrumente sind Sie stärker Marktrisiken ausgesetzt, einschließlich Liquidität, Volatilität (einschließlich erhöhtem Risiko für Preisabweichungen) und Gegenparteirisiken. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.


4.5. Bruchteile von Aktien, börsengehandelten Fonds (jeweils ein „ETF“), American Depositary Receipts (jeweils ein „ADR“) und Differenzkontrakten („CFDs“) werden vom Makler über sein eigenes Konto ausgeführt.


5. Ausgewählte Makler und Ausführungsplätze

5.1. Die Auswahl der Makler und Ausführungsplätze pro Anlageklasse finden Sie auf unserer Website. Wir behalten uns das Recht vor, Makler und Ausführungsplätze hinzuzufügen oder zu entfernen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir wählen nur Makler aus, die hohe Servicestandards mit effektiven Arrangements für bestmögliche Ausführung kombinieren, um eine solche auf konsistenter Basis zu erzielen. Die Standards für beste Ausführung der ausgewählten Makler können zur OTC-Ausführung führen.


5.2. Weitere Informationen finden Sie in dieser Richtlinie. Wir geben hier die aktuellen Berichte über die Top 5 Ausführungsplätze und Makler (in Bezug auf Volumen und Wert pro Anlageklasse im vergangenen Jahr) bekannt.


6. Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung

6.1. Wir prüfen die Anhänge „Zusammenfassung“, „Richtlinie“ und „Anlagenklasse“ jährlich oder häufiger, wenn wesentliche Änderungen auftreten, die sich auf die besten Ausführungsstandards auswirken.


6.2. In ähnlicher Weise wird der Bericht über die Top 5 Ausführungsplätze und Makler jährlich oder immer dann überprüft, wenn wesentliche Änderungen auftreten.


6.3. Alle Versionen des Berichts „Zusammenfassung“, „Richtlinie“, „Anlagenklasse“ und „Top 5 Ausführungsplätze und Makler“ sind hier verfügbar.


7. Auftragsaggregation und Teilausführung

7.1. Wenn Sie Ihre Orders zur Ausführung an Makler weiterleiten, aggregieren wir sie nicht mit den Orders anderer Kunden.


7.2. In bestimmten Szenarien, einschließlich Situationen, in denen die Liquidität des Aktiva-Marktes zu niedrig ist, wird Ihre Order möglicherweise nur teilweise ausgeführt. Das bedeutet, dass nur ein Teil Ihrer ursprünglichen Order zur Ausführung weitergeleitet wird. Die Gesamtkosten der Transaktion werden ebenfalls proportional niedriger sein.


Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung

In dieser Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Zusammenfassung“) wird erläutert, wie Revolut Securities Europe UAB, in der Schweiz vertreten durch Revolut (Schweiz) AG, („wir“, „uns“, „unsere“ oder „Revolut Securities“) Kundenaufträge („Sie“ oder „Ihre“) handhabt, um die Anforderungen an die bestmögliche Ausführung gemäß dem Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente der Republik Litauen (das „LMFI“) zu erfüllen, das die Bestimmungen der Richtlinie 2014/65/Finanzinstrumente umgesetzt hat.


1. Anwendungsbereich und Zweck

1.1. In dieser Richtlinie wird unser Ansatz für die Orderabwicklung detailliert dargelegt, damit Sie stets die bestmöglichen Ergebnisse erzielen können, wenn wir die Wertpapierdienstleistungen „Ausführung von Orders im Namen von Kunden“ erbringen. Lesen Sie sie sorgfältig und in Verbindung mit den in den folgenden Abschnitten aufgeführten Anlagen für die Asset-Klasse.


1.2. Die Finanzinstrumente, auf die die Richtlinie Anwendung findet, sind:

  • Übertragbare Wertpapiere und deren Bruchteile
  • American Depository Receipts und deren Bruchteile
  • Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen und deren Bruchteile
  • Anleihen
  • Differenzkontrakte


1.3. Wir behandeln Sie als „Privatkunde“, wie in LMFI definiert. Es gibt also keine auf die Kundenkategorie bezugnehmenden Ausnahmen bei der Anwendung unserer Standards für die bestmögliche Ausführung.


1.4. Die LMFI-Definition für Privatkunden bezieht sich sowohl auf natürliche Personen („Einzelpersonen“) als auch auf juristische Personen („Unternehmen“). Die Informationen in dieser Richtlinie (einschließlich ihrer Anhänge) gelten sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen, mit Ausnahme des Anhangs zur Ausführungsrichtlinie für Barmittel, der nur für Einzelpersonen relevant ist.


1.5. Weitere Informationen zu Ihrer Klassifizierung als Privatkunde finden Sie in unserem Dokument Beschreibung der Dienstleistungen, Finanzinstrumente und Risiken („Risikobeschreibung“), das hier verfügbar ist.


2. Bestmögliche Ausführung

2.1. Wenn wir Ihre Orders an einen Drittmakler („Makler“) weiterleiten, führt dieser die Orders selbst aus oder gibt sie an einen anderen Makler zur Ausführung. Alle Orders, die wir erhalten, werden zeitnah und fair übermittelt, und jede Übertragung zeigt an, dass es sich um eine Übertragung einer von unseren Kunden erhaltenen Order handelt. Die vollständigen und endgültigen Einzelheiten aller Transaktionen im Rahmen der übermittelten Order werden uns erst nach Bestätigung durch den Makler bekannt.


2.2. Wir werden keine Vereinbarungen mit Parteien zum Kauf, Verkauf oder zur Ausleihe von Finanzinstrumenten schließen, die Ihnen gehören.


2.3. Der Makler ist für die Ausführung der übermittelten Order verantwortlich und verpflichtet, diese zu den günstigsten Bedingungen und gemäß seiner jeweiligen Richtlinie zur bestmöglichen Ausführung auszuführen. Wenn der Makler keine Richtlinien für die bestmögliche Ausführung hat oder seine Standards nicht die Anforderungen des LMFI erfüllen, setzen wir unsere besten Ausführungsstandards durch rechtliche Vereinbarungen mit dem Makler um, wobei Ihr Interesse maximal im Auge behalten wird.


2.4. Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um sowohl bei der Übermittlung Ihrer Orders an die Makler als auch bei der Ausführung der Orders in Ihrem Namen das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir haben zahlreiche Vereinbarungen mit den Maklern getroffen, die es uns ermöglichen, die Qualität der erbrachten Ausführungsleistungen zu überwachen, zu beobachten und zu überprüfen.

  • Due Diligence und Aufsicht des Anbieters – Wir führen eine erste Due Diligence-Prüfung der Makler gemäß unserer Outsourcing-Richtlinie durch. Dazu gehört auch eine Überprüfung der Richtlinien, Verfahren und Prozesse des Anbieters zur bestmöglichen Ausführung, um sicherzustellen, dass Vorkehrungen getroffen werden, mit denen konsistent beste Ergebnisse der Ausführung erzielt werden. Darüber hinaus gibt es Service Level Agreements („SLAs“), in denen vereinbarte Mindest-Service Level für verschiedene Ausführungskriterien der Qualität der Ausführungsleistungen festgelegt sind. Diese SLAs werden laufend überwacht;
  • Regelmäßige Berichte – jeder ausgewählte Makler muss seine jeweiligen Orderabläufe sorgfältig prüfen. Die Überprüfung wird regelmäßig über den jeweiligen Ausschuss für beste Ausführung durchgeführt, und die Ergebnisse werden uns mitgeteilt, einschließlich etwaiger Änderungen, die an bestehenden Strategien und Verfahren danach vorgeschlagen werden.
  • Prüfungsrechte – im Rahmen unserer Vereinbarungen behalten wir uns das Recht vor, die ausgewählten Makler zu prüfen (gegebenenfalls im Rahmen der Meldepflicht).
  • Aufsicht über die bestmögliche Ausführung – unsere Geschäftsleitung (die „Aufsichtsgruppe“) versammelt sich monatlich, um die Ergebnisse der Analyse der bestmöglichen Ausführung zu besprechen, die mit unserem Tool zur Überwachung der Ausführung und Transaktion durchgeführt wurde. Darüber hinaus prüft diese Aufsichtsgruppe die besten Ausführungsberichte ausgewählter Makler und diskutiert neue Trends und Ergebnisse der Ausführungsqualität. Diese Aufsichtsgruppe ist auch für die Besprechung von Eskalationsangelegenheiten und Incident Management in Bezug auf Probleme in Bezug auf die Ausführungsqualität verantwortlich, die sich aus SLA-Prüfungen und Überwachungsergebnissen ergeben.


3. Ausführungsfaktoren

Gemäß den Vereinbarungen, die wir mit unseren Maklern geschlossen haben, berücksichtigen die Makler bei der Ausführung von Orders folgende Faktoren:

  • Preis – der faire Preis, zu dem die Anlage in einem Finanzinstrument ausgeführt wird
  • Kosten – alle Kosten im Zusammenhang mit der Order oder der Transaktion, einschließlich impliziter Kosten, wie z. B. mögliche Auswirkungen auf den Markt, explizite externe Kosten einschließlich Austausch- oder Clearinggebühren und explizite interne Kosten
  • Geschwindigkeit der Ausführung – die Zeit, die für die Ausführung der Order oder der Transaktion benötigt wird
  • Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung – die Wahrscheinlichkeit, dass der Makler in der Lage ist, die Order oder die Transaktion abzuschließen
  • Größe der Order – die Größe der ausgeführten Order oder der Transaktion, wobei zu berücksichtigen ist, wie sich dies auf den Preis der Ausführung auswirkt (normalerweise nur für große Transaktionen relevant)
  • Alle anderen für die Ausführung der Order oder der Transaktion relevanten Erwägungen (z. B. Auswirkungen auf den Markt) – wie sich die besonderen Merkmale der Order oder der Transaktion auf die bestmögliche Ausführung auswirken können


Wir gehen davon aus, dass Ihr Hauptanliegen darin besteht, den bestmöglichen Gesamtpreis (Preis des Finanzinstruments und alle damit verbundenen Ausführungskosten) zu erzielen. Daher geben wir den Preis- und Kostenfaktoren relative Priorität vor anderen Faktoren. Da Finanzinstrumente jedoch in der Regel Preisschwankungen unterliegen, haben wir auch Makler ausgewählt, die Ihre Orders wahrscheinlich umgehend ausführen.


Wenn Sie spezielle Anweisungen in Bezug auf Ihre Orders geben, z. B. in Bezug auf den Preis, hat Ihre Anweisung Vorrang vor unserer Richtlinie und unterliegt nicht dieser Richtlinie.


4. Lebenszyklus der Order

4.1. Die Ordererteilung erfolgt über die Revolut-App und die Revolut-Website http://www.revolut.com (im Folgenden zusammen als „App“ bezeichnet). Orders werden durch Auswahl der Schaltflächen „+Kaufen/-Verkaufen“ eingereicht.


4.2. Wir registrieren alle Orders, die wir erhalten. Die Orders, die über die App aufgegeben werden, werden automatisch in unseren Büchern und Aufzeichnungen registriert, die den gesetzlichen Anforderungen eines dauerhaften Mediums entsprechen. Das System erfasst sofort in chronologischer Reihenfolge die folgenden Daten über die über die App aufgegebenen Orders:

  • Datum und genaue Uhrzeit der Order
  • Kundenidentifizierungsdaten
  • Identifizierungsdaten von Finanzinstrumenten in Bezug auf die erteilte Order
  • Orderanweisungen (Kauf, Verkauf usw.)
  • Order-Typen


4.3. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Orders in der App zu stornieren, indem Sie auf die Schaltfläche „Abbrechen“ neben der Order klicken, die storniert werden soll. Die Schaltfläche „Abbrechen“ ist jedoch nur verfügbar, bis die Order zur Ausführung übertragen wurde. In der Regel werden alle Orders sofort nach der Ordererteilung zur Ausführung übermittelt, daher ist die Möglichkeit der Orderstornierung sehr zeitlich begrenzt. Es gibt auch keine andere Methode für die Stornierung von Orders, außer über die App. Wenn Sie auf die Schaltfläche „Abbrechen“ tippen, erhalten Sie eine Warnung, in der die Folgen einer solchen Stornierung beschrieben werden. Sie können sie entweder ablehnen oder akzeptieren. Sobald Sie die Stornierungsanfrage angenommen haben, gilt die Order als nicht aufgegeben und wird nicht zur Ausführung übermittelt. Informationen zur Stornierung der Order werden in der App bereitgestellt und per E-Mail gesendet.


Aufgegebene Orders, die ausgeführt wurden, können nicht bearbeitet werden. Die einzige Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, besteht darin, die bestehende Order zu stornieren und eine neue aufzugeben.


4.4. Die Orders werden zur Ausführung an Makler weitergeleitet, mit Ausnahme der Orders, für die die Übermittlung verweigert wird (siehe Punkt 5.1). Die Orders werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und genau in dem von Ihnen aufgegebenen Inhalt übermittelt.


4.5. Sobald der ausgewählte Makler uns eine Bestätigung bezüglich der Ausführung der Order sendet, werden wir die Informationen umgehend in der App an Sie zurücksenden. Sie haben Zugriff auf alle Bestätigungen auf einer formatierten Seite innerhalb der App.


4.6. Wir übernehmen auch die Verantwortung für die Überwachung und Erleichterung der Abwicklung von Orders, die von den Maklern für alle über unsere App getätigten Orders ausgeführt werden. Daher stellen wir sicher, dass Gelder und/oder Finanzinstrumente, die der Order unterliegen, umgehend und korrekt auf das entsprechende Konto überwiesen werden. Dies wird durch die Umsetzung rechtlicher und operativer Vereinbarungen zwischen uns und den ausgewählten Maklern sichergestellt.


4.7. Orders, die nach Marktschluss getätigt werden, werden am nächsten Tag an Makler weitergeleitet und nach Marktöffnung ausgeführt, zu dem sich der Preis des betreffenden Instruments möglicherweise verschoben hat. Orders, die außerhalb der Marktzeiten aufgegeben werden, können jederzeit vor der Eröffnung der betreffenden Börse storniert werden.


5. Verweigerung der Übertragung

5.1. Wir haben eine nicht erschöpfende Liste von Situationen aufgestellt, in denen wir die Übermittlung einer Orderübertragung ablehnen werden. Sie sind auch Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen Sie zustimmen müssen, um unser Kunde zu werden.


5.2. Die nicht erschöpfende Liste ist in Abschnitt 23 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt.


6. Ausführungsrisiken

6.1. Sie sollten sich der unten aufgeführten Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung von Finanzinstrumenten bewusst sein. Beachten Sie, dass Sie diesen Risiken stärker ausgesetzt sind, wenn Ihre Orders außerhalb des Handelsplatzes ausgeführt werden, der als OTC-Handel (außerbörslich, „OTC“) bezeichnet wird (weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Risikobeschreibung):

  • Slippage (Preisabweichung) bezieht sich auf das Risiko einer Differenz zwischen dem erwarteten Preis des Handels bei Ordererteilung und dem Preis, zu dem der Handel ausgeführt wird. Wir überwachen den Zeitpunkt und den Preis von Handelsgeschäften mit unseren automatisierten Überwachungstools und prüfen die Ausführungsberichte Dritter, um Trends sowie andere Ausführungsfaktoren zu identifizieren und die notwendigen Schritte zu Unternehmen, um Schwachstellen bei den Kontrollen zu beheben. Wir können jedoch nicht für jeden Handel das bestmögliche Ergebnis für Kunden garantieren (obwohl wir alle ausreichenden Schritte unternehmen, um dies zu erreichen), insbesondere in Situationen erhöhter Liquidität, Marktbewegungen und anderen Stressszenarien, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
  • Gapping (Kurslücke) bezieht sich auf das Risiko, dass der Kurs eines Wertpapiers über oder unter dem Schlusskurs des Vortags eröffnet wird, ohne dass dazwischen eine Handelstätigkeit getätigt wird. Es kann Fälle von signifikanten Marktbewegungen geben, z. B. nach einer Pressemitteilung oder einem wirtschaftlichen Ereignis, zwischen der Schließung und der Wiederöffnung eines Marktes, die erhebliche Auswirkungen auf die Ausführung einer ausstehenden Orders haben können. Sie sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit Volatilität verbunden sind, insbesondere bei oder kurz vor Abschluss/Eröffnung einer Standardhandelssitzung;
  • Handelsausfälle können entweder durch technische Ausfälle, Fehlfunktionen, Verbindungsprobleme oder andere Ereignisse ähnlicher Art verursacht werden. Wir verfügen über SLAs, um die Systemverfügbarkeit und Eskalationsprozesse sicherzustellen und zu überwachen, wenn SLAs nicht eingehalten werden.


7. Auswahl des Ausführungsplatzes pro Handel

7.1. Es liegt im Ermessen des Maklers, den Ausführungsplatz für übertragene Orders zu wählen, sofern das Ergebnis die in dieser Richtlinie festgelegten Standards und Anforderungen erfüllt. Im Hinblick auf das bestmögliche Ergebnis könnte der Makler die Geschäfte an Handelsplätzen (Börsen, multilaterale Handelssysteme oder organisierte Handelssysteme, im Folgenden „Handelsplätze“) und mit anderen Liquiditätsanbietern ausführen.


7.2. Es ist möglich, dass der Makler in einigen Fällen als Ausführungsplatz für die übermittelten Orders dient.


7.3. Wir verpflichten uns, die Ergebnisse der Ausführungsqualität, die von unseren ausgewählten Maklern erzielt wurden, regelmäßig zu überwachen und zu überprüfen, indem wir die Ausführungsdetails mit den Marktbedingungen vergleichen, und zwar aus der Perspektive der oben genannten Ausführungsfaktoren. Wir behalten uns das Recht vor, Offboard-Makler, die unsere besten Ausführungsanforderungen nicht erfüllen, aufzufordern und ausgewählte Makler aufzufordern, den Handel an Ausführungsplätzen einzustellen, von denen wir glauben, dass diese durchweg zu wenig abschneiden. Einige der Maßnahmen, die wir ergreifen, sind:

  • Tägliche Überprüfung von Warnungen, die von unserem Tool zur Transaktionsüberwachung generiert werden, um Fälle aufzuzeigen, in denen ein Verdacht auf einen Verstoß gegen unsere besten Ausführungsstandards besteht
  • Direkte Eskalation an relevante Makler im Falle eines bestätigten Verstoßes gegen unsere besten Ausführungsstandards
  • Monatliche Sitzungen der Aufsichtsgruppe gemäß Punkt 2.4.4.
  • Monatliche Besprechungen mit ausgewählten Maklern zur Analyse und Besprechung der erreichten Ausführungsqualität

7.4. Der Makler kann die übertragenen Orders auch als OTC oder über einen Vermittler ausführen. Ihre Orders können in Bezug auf gelistete und nicht gelistete (oder auf einem Handelsplatz nicht mehr gelistete) Finanzinstrumente im OTC-Modus ausgeführt werden. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, Ihre Orders OTC auszuführen. Der Makler ist die Gegenpartei (Principal) aller OTC-Transaktionen, die über sein Eigenkapital ausgeführt werden. Mit Ausnahme von Orders mit Ihren spezifischen Anweisungen sind wir verpflichtet, bei der Übermittlung Ihrer Orders, die im OTC-Modus ausgeführt werden, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.


Bei der Übermittlung von Orders in Bezug auf außerbörslich gehandelte Finanzinstrumente sind Sie stärker Marktrisiken ausgesetzt, einschließlich Liquidität, Volatilität (einschließlich erhöhtem Risiko für Preisabweichungen) und Gegenparteirisiken. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.


7.5. Bruchteile von Aktien, American Depositary Receipts („ADRs“), Exchange Traded Funds („ETFs“) und Differenzkontrakte („CFDs“) werden vom Makler über sein eigenes Konto ausgeführt.


8. Ausgewählte Makler und Ausführungsplätze

8.1. Eine Auswahl der Makler und Ausführungsplätze pro Anlageklasse finden Sie auf unserer Website. Wir behalten uns das Recht vor, Makler und Ausführungsplätze hinzuzufügen oder zu entfernen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir wählen nur Makler aus, die hohe Servicestandards mit effektiven Arrangements für bestmögliche Ausführung kombinieren, um eine solche auf konsistenter Basis zu erzielen. Die Standards für beste Ausführung der ausgewählten Makler können zur OTC-Ausführung führen.


8.2. Wir führe hier die aktuellen Berichte über die Top 5 Ausführungsplätze und Makler (in Bezug auf Volumen und Wert pro Anlageklasse im vergangenen Jahr).


9. Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung

9.1. Wir prüfen die Anhänge „Zusammenfassung“, „Richtlinie“ und „Anlagenklasse“ jährlich oder häufiger, wenn wesentliche Änderungen auftreten, die sich auf die besten Ausführungsstandards auswirken.


9.2. In ähnlicher Weise wird der Bericht über die Top 5 Ausführungsplätze und Makler jährlich oder immer dann überprüft, wenn wesentliche Änderungen auftreten.


9.3. Alle Versionen des Berichts „Zusammenfassung“, „Richtlinie“, „Anlagenklasse“ und „Top 5 Ausführungsplätze und Makler“ sind hier verfügbar.


10. Auftragsaggregation und Teilausführung

10.1. Wenn Sie Ihre Orders zur Ausführung an Makler weiterleiten, aggregieren wir sie nicht mit den Orders anderer Kunden.


10.2. In bestimmten Szenarien, einschließlich Situationen, in denen die Liquidität des Aktiva-Marktes zu niedrig ist, wird Ihre Order möglicherweise nur teilweise ausgeführt. Das bedeutet, dass nur ein Teil Ihrer ursprünglichen Order zur Ausführung weitergeleitet wird. Die Gesamtkosten der Transaktion werden ebenfalls proportional niedriger sein.


Anhang zur Ausführungsrichtlinie für liquide Eigenmittel

Dieser Anhang enthält weitere Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Richtlinie“) in Bezug auf Aktien, börsengehandelte Fonds („ETFs“) und American Depository Receipts („ADR“).


1. Anwendbarkeit der Richtlinie

1.1. Die Richtlinie gilt in vollem Umfang für diesen Anhang, daher sollten Sie diesen Anhang in Verbindung mit der Richtlinie lesen.


2. Orderabwicklung

2.1. Sie können Orders für alle in den Geltungsbereich fallenden Finanzinstrumente über die App einreichen, wie in Punkt 4 der Richtlinie beschrieben.

2.2. Wenn wir Geschäfte im Rahmen des Portfoliomanagements ausführen, handelt es sich bei den Finanzinstrumenten um ETFs. Die Orders werden ausgewählten Maklern zur Ausführung vorgelegt, die verpflichtet sind, sie in Übereinstimmung mit der oben genannten Richtlinie in vollem Umfang auszuführen. Weitere Regelungen zum Portfoliomanagement sind in den Robo-Advisor-Bedingungen beschrieben, die auf unserer Website (Investment Services) zu finden sind.


3. Ausführungsfaktoren

3.1. Die berücksichtigten Ausführungsfaktoren und die relative zugewiesene Priorität bleiben wie in Punkt 3 der Richtlinie beschrieben.


4. Ausgewählte Makler

4.1. Die Auswahl der Makler für die in den Anwendungsbereich fallenden Finanzinstrumente erfolgt gemäß Nummer 2 der Richtlinie.


4.2. Für die in den USA gelisteten Aktien und ADRs setzen wir zwei Makler ein:

  • DriveWealth LLC („DriveWealth“), ein US-amerikanischer Makler und Händler, der bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) registriert ist und Mitglied der Financial Industry Regulatory Authority („FINRA“) und der Securities Investors Protection Corporation („SIPC“) ist
  • GTN Asia Financial Services (Pte) Limited („GTN“), ein in Singapur ansässiger Makler, der von der Monetary Authority of Singapore („MAS“) reguliert wird


4.3. Bei ETFs, einschließlich ETFs, die im Rahmen von Robo-Advisor ausgeführt werden, nutzen wir den Makler Upvest Securities GmbH („Upvest“), einen deutschen Makler, der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) registriert und beaufsichtigt ist.


4.4. Für Aktien, die im Europäischen Wirtschaftsraum notiert sind, setzen wir den Makler Upvest Securities GmbH („Upvest“) ein, ein deutscher Makler, der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) registriert und beaufsichtigt ist.


4.5. Wir führen hier die aktuellen Berichte über die Top 5 Ausführungsplätze und Makler (in Bezug auf Volumen und Wert pro Anlageklasse im vergangenen Jahr).


5. Ausführungsplätze

5.1. Die Auswahl der Ausführungsplätze durch den Makler erfolgt gemäß Punkt 7 der Richtlinie.


5.2. In einigen Fällen dienen die ausgewählten Makler dem Zweck eines Ausführungsplatzes.


5.3. Bruchteile der in den Geltungsbereich fallenden Finanzinstrumente werden über das eigene Konto des jeweiligen Maklers ausgeführt.


5.4. In einigen Fällen kann der Makler, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen, Ihre Orders als OTC ausführen, d. h. außerhalb eines Handelsplatzes. Wenn das Finanzinstrument außerdem von einem Handelsplatz gelistet wurde, werden alle Orders in diesem Instrument außerbörslich ausgeführt. In solchen Fällen sind Sie stärker mit Marktrisiken konfrontiert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.


Anhang zur Ausführungsrichtlinie für Anleihen

Dieser Anhang enthält weitere Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Richtlinie“) in Bezug auf Anleihen.


1. Anwendbarkeit der Richtlinie

1.1. Die Richtlinie gilt in vollem Umfang für diesen Anhang; daher sollten Sie diesen Anhang in Verbindung mit der Richtlinie lesen.


2. Orderabwicklung

2.1. Sie können Orders für Anleihen und andere Schuldverschreibungen über die App einreichen, wie in Punkt 4 der Richtlinie beschrieben.


3. Ausführungsfaktoren

3.1. Die relative Bedeutung, die wir den Ausführungsfaktoren für Marktorders beimessen, bleibt die gleiche wie in Punkt 3 der Richtlinie dargelegt, wobei der Schwerpunkt auf der Erzielung des bestmöglichen Preises und der mit der Ausführung verbundenen Kosten liegt. Der ausgewählte Makler bewertet den Kurs einer bestimmten Anleihe kontinuierlich: Mindestens auf Stundenbasis, wobei die Häufigkeit je nach Marktbedingungen zunimmt. Der jeweilige Preis wird durch Mittelung der verfügbaren Preise aus verschiedenen Marktdaten und Preisquellen wie CBBT, CBBA und BCN festgelegt.


3.2. Wir überwachen hinsichtlich Preis und Geschwindigkeit der Ausführung genau die Qualität der Ausführung, die unser Makler bei der Ausführung Ihres Auftrags erreicht. Dies würde einen Vergleich des Ausführungspreises der Anleihe mit den unter Nummer 3.1 erläuterten Kursquellen und eine Überwachung der durchschnittlichen Zeit für die Ausführung der Order umfassen.


4. Ausgewählte Makler

4.1. Die Auswahl der Anleihemakler erfolgt gemäß Punkt 2 der Police.


4.2. Bei Anleihen setzen wir einen in Singapur ansässigen Makler GTN Asia Financial Services (Pte) Limited („GTN“) ein, der von der Monetary Authority of Singapore („MAS“) reguliert wird.


5. Ausführungsplätze

5.1. Im Falle von Anleihen führen wir die Orders in Ihrem Namen OTC direkt mit dem ausgewählten Makler aus. Das bedeutet, dass jede Order über das eigene Konto des Maklers ausgeführt wird, dem Sie im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Der Makler ist die Gegenpartei (Principal) aller Anleihentransaktionen, die außerhalb des Handelsplatzes ausgeführt werden, da solche Orders über sein Eigenkapital ausgeführt werden, während wir in unserer Funktion als Vertreter handeln, wenn wir Ihre Anleihenorders an den Makler übermitteln.


5.2. Da die Orders außerhalb des Handelsplatzes ausgeführt werden, sind Sie stärker einem Gegenparteiausfallrisiko ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.


5.3. Mit Ausnahme von Orders mit Ihren speziellen Anweisungen sind wir verpflichtet, bei der Übermittlung Ihrer Orders, die im OTC-Modus ausgeführt werden, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.


Anhang zur Ausführungsrichtlinie für Geldmarktfonds

Dieser Anhang enthält weitere Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Richtlinie“) in Bezug auf Geldmarktfonds („Geldmarktfonds“, MMFS).

1. Anwendbarkeit der Richtlinie

1.1. Die Richtlinie gilt zwar in vollem Umfang für diesen Anhang, und Sie sollten diesen Anhang in Verbindung mit der Richtlinie lesen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass wir, während wir die Zeichnungen und Rücknahmen der Fondsanteile behandeln, die Anlageentscheidungen des Fondsmanagers selbst nicht beeinflussen.


2. Orderabwicklung

2.1. Sie können Orders über die App einreichen (MMF-Einheiten abonnieren und einlösen), wie in Punkt 4 der Richtlinie beschrieben, mit den folgenden Ausnahmen:


2.1.1. Kauforders werden über die Schaltfläche „+Geld hinzufügen“ auf dem jeweiligen MMF-Anlagekonto in der App (d. h. auf der entsprechenden Homepage „Flexible Account“, auch bekannt als „Flexible Cash Funds“-Portfolio-Homepage) eingereicht. Alle Kauforders werden am selben Tag abgerechnet, wenn sie vor dem Stichtag eingereicht werden. Orders, die nach dem Cut-off-Fenster eingereicht werden, werden am nächsten Werktag vor dem nächsten verfügbaren Cut-off-Fenster abgerechnet. Der Stichtag für alle Kundenorders an einem bestimmten Geschäftstag ist 10:00 UHR OET (Zeitzone in Litauen).


2.1.2. Verkauforders werden über die Schaltfläche „Auszahlung“ auf dem jeweiligen MMF-Anlagekonto in der App (d. h. auf der entsprechenden Homepage „Flexible Account“, Portfolioseite „Flexible Cash Funds“) eingereicht. Alle Verkauforders werden am selben Tag abgerechnet, wenn sie vor dem Cut-off-Fenster übermittelt werden. Orders, die nach dem Cut-off-Fenster eingereicht werden, werden am nächsten Werktag vor dem nächsten verfügbaren Cut-off-Fenster abgerechnet. Der Stichtag für alle Kundenorders an einem bestimmten Geschäftstag ist 10:00 UHR OET (Zeitzone in Litauen).


2.1.3. Sie haben keine Möglichkeit, die aufgegebenen Orders zu stornieren. Stattdessen können Sie die Option „Auszahlung“ auf dem jeweiligen Geldmarktfonds-Anlagekonto („Flexible Account“, „Flexibles Cash Funds“-Portfolio) nutzen, um Ihr Geld zurückzuerhalten. Durch die Nutzung der „Rücknahme“-Option erklären Sie sich damit einverstanden, die entsprechenden Fondsanteile zum nächsten verfügbaren Stichtag zurückzuzahlen.


3. Ausführungsfaktoren

3.1. Die berücksichtigten Ausführungsfaktoren und die relative Priorität, die ihnen zugewiesen wird, bleiben wie in Punkt 3 der Richtlinie beschrieben, wobei wir beachten sollten, dass wir die meiste Kontrolle über die Geschwindigkeit der Ausführung und die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung haben.


3.2. Aufgrund der Art von Low Volatilität Net Asset Value („LVNAV“) und Constant Net Asset Value („CNAV“) werden Geldmarktfonds, die einen konstanten NAV pro Aktie halten und die relevanten regulatorischen Anforderungen erfüllen, den Aktienkurs konstant halten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Dokument zur Risikobeschreibung, das hier verfügbar ist.


3.3. Die Kosten im Zusammenhang mit der Ausführung von Geldmarktfonds fallen in der Regel nicht an; Kunden wird lediglich eine Dienstleistungsgebühr für ihre Anlageerträge in Rechnung gestellt, aber unter ungünstigen Marktbedingungen könnte der Vorstand des Fonds beschließen, eine Liquiditätsgebühr für Rückzahlungen zu erheben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Ex-ante-Informationen zu Kosten und Gebühren für MMF, die hier verfügbar sind.


4. Ausgewählter Fondsmanager

4.1. Für Geldmarktfonds erbringen wir Wertpapierdienstleistungen in Bezug auf LVNAV- und CNAV-Fonds (die „Fonds“), die Teilfonds der Fidelity Institutional Liquidity Funds plc sind. Bei letzterem handelt es sich um einen OGAW-Dachfonds mit getrennter Haftung zwischen Teilfonds, die als offene Investmentgesellschaft gegründet wurden und von der irischen Zentralbank zugelassen und reguliert werden („Dachfonds“).


4.2. Ein OGAW-Fonds kann seine Verwaltungstätigkeiten einer zugelassenen OGAW-Verwaltungsgesellschaft übertragen. Der Dachfonds hat die Managementtätigkeiten an Fil Investment Management (Luxembourg) S.A., Ireland Branch (der „Fondsmanager“) delegiert. Obwohl wir die Ernennungsentscheidungen des Dachfonds nicht beeinflussen können, wählen wir den Geldmarktfonds gemäß Punkt 2 dieser Richtlinie aus und überwachen Änderungen daran.


5. Ausführungsplätze

5.1. Im Falle der Gelder führen wir die Orders in Ihrem Namen OTC direkt mit dem Fondsmanager (oder mit dem benannten Administrator oder Transferagenten) aus. Die Fondsanteile werden an keinem Sekundärmarkt gehandelt und können nur über Revolut Securities ausgegeben oder zurückgezahlt werden.


5.2. Fondsmanager können Verwaltungsaktivitäten an Dritte delegieren. Der Fondsmanager ernannte J.P. Morgan Administration Services (Ireland) Limited, die als Verwalter, Registrar und Transferagent fungiert (der „Verwalter“). Der Verwalter ist für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an den Fonds und die Führung des Anteilinhaberregisters verantwortlich.


5.3. Ein Fonds ist beauftragt, eine Verwahrungsstelle zu benennen, um eine angemessene Trennung der Vermögenswerte der Anleger von den Vermögenswerten der Fonds sicherzustellen. Der Fondsmanager hat das Ermessen, die Verwahrungsstelle zu kündigen und eine neue zu ernennen, wenn der Fondsmanager Grund zu der Annahme hat, dass die Verwahrungsstelle ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Verwahrungsstelle ist für die Verwahrung und Überprüfung der Eigentumsverhältnisse der Geldmarktfonds-Aktien, die Überwachung des Cashflows sowie die Aufsicht über die Ausgabe/Rücknahme der Aktien, die Einkommensverteilung und die Berechnung des NAV gemäß den einschlägigen Vorschriften verantwortlich.


5.4. Die vom Fondsmanager benannte Verwahrungsstelle ist die J.P. Morgan Bank SE, Dublin Branch (die „Verwahrungsstelle“). Die Verwahrungsstelle handelt unabhängig von den Fonds, dem Dachfonds und dem Fondsmanager und ausschließlich im Interesse der Fonds und ihrer Anleger.


Anhang zur Ausführungsrichtlinie für Differenzkontrakte (CFDs)

Dieser Anhang enthält weitere Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie zur Orderabwicklung und bestmöglichen Ausführung („Richtlinie“) in Bezug auf Differenzkontrakte („CFDs“).


1. Anwendbarkeit der Richtlinie

1.1. Die Richtlinie gilt in vollem Umfang für diesen Anhang, daher sollten Sie diesen Anhang in Verbindung mit der Richtlinie lesen.


2. Orderabwicklung

2.1. Sie können Orders für CFDs über die App einreichen, wie in den Punkten 4.1 und 4.2 der Richtlinie beschrieben.

2.2. Sie sind dafür verantwortlich, die Marge für alle ausgeführten Orders über der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von 50 % zu halten. Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, schließen wir automatisch eine oder mehrere Ihrer CFDs mit den größten Verlusten, bis die Instandhaltungsmarge wieder auf die Zurücksetzungsebene (in der Regel mindestens 70 %) zurückgekehrt ist.

2.3. Die automatische Schließung von Positionen wird von uns durchgeführt, indem wir Marktaufträge in dem Wert platzieren, der erforderlich ist, um Ihre Gesamtmarge wieder auf die erforderliche Zurücksetzungsebene zu bringen.


3. Ausführungsfaktoren

3.1. Die relative Bedeutung, die wir den Ausführungsfaktoren für Marktaufträge beimessen, bleibt die gleiche wie in Punkt 3 der Richtlinie dargelegt. Wenn sich unsere Makler in erster Linie darauf konzentrieren, den bestmöglichen Preis zu erzielen, der dadurch erzielt wird, dass der Marktpreis des CFD den Preis des relevanten zugrunde liegenden Vermögenswerts so genau wie möglich widerspiegelt, betrachten unsere Vereinbarungen auch die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit des Abschlusses einer Transaktion als kritischen Faktor, da das Risiko eines Verrutschens bei Transaktionen mit CFDs erhöht ist.


3.2. Wir überwachen die Qualität der erhaltenen Ausführung genau. Dazu gehören der Vergleich der CFD-Ausführungspreise mit den Preisen der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die von namhaften Informationsdienstleistern erhalten werden, die Überwachung der Häufigkeit von Laufzeitereignissen und die Messung des Verhältnisses zwischen eingetretenen positiven Laufzeitereignissen und negativen Laufzeitereignissen. Alle unter Nummer 7.3 beschriebenen Regelungen gelten weiterhin für CFDs.


4. Ausgewählte Makler

4.1. Die Auswahl der CFD-Makler erfolgt gemäß Punkt 2 der Richtlinie.


4.2. Der Makler, den wir für alle CFDs-Transaktionen verwenden, ist die CMC Markets Germany GmbH, die von der deutschen Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) beaufsichtigt wird, eine Tochtergesellschaft der CMC Markets UK Plc, die von der UK Financial Conduct Authority („FCA“) autorisiert und reguliert und an der Londoner Börse als öffentliches Unternehmen gelistet ist.


4.3. Wir führen hier die aktuellen Berichte über die Top 5 Ausführungsplätze und Makler (in Bezug auf Volumen und Wert pro Anlageklasse im vergangenen Jahr).


5. Ausführungsplätze

5.1. Ihre CFDs-Orders werden in der Regel außerbörslich ausgeführt, d. h. außerhalb des geregelten Marktes oder einer multilateralen Handelsplattform, denen Sie als Teil unserer Geschäftsbedingungen zustimmen.


5.2. Sie sollten sich bewusst sein, dass wir ausschließlich als Vertreter in Ihrem Namen handeln, d. h. dass wir CFD-Transaktionen mit dem ausführenden Makler in Ihrem Namen gemäß den von Ihnen bereitgestellten Anweisungen abschließen. Wir gehen dabei kein Marktrisiko ein. Unsere Entschädigung ergibt sich ausschließlich aus den Provisionen, die wir gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnen. Daher führen Ihre Verluste nicht zu unseren Gewinnen (oder umgekehrt). Weitere Informationen finden Sie in unserer veröffentlichten Richtlinie zu Interessenkonflikten.


5.3. Da die Orders außerhalb der geregelten Märkte ausgeführt werden, sind Sie stärker einem Gegenparteiausfallrisiko ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Risikobeschreibung.